Akkreditiv-Know-How
Grundlage
Verbindliche gesetzliche Regelungen für die Abwicklung von Akkreditiven gibt es nicht. Jedoch werden bei der Akkreditiveröffnung die Richtlinien der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris für Akkreditive zugrunde gelegt. Darin wird insbesondere die Akkreditiv-Abwicklung zwischen den beteiligten Banken untereinander geregelt.
Verkäufer / Exporteur
Der Vorteil für den Verkäufer ist die Sicherheit, dass die Warenlieferung bezahlt wird. Von grosser Bedeutung dabei ist die Qualität der Dokumente sowie die Einhaltung der formalen Erfordernisse und der Termine.
Käufer / Importeur
Der Vorteil für den Käufer besteht in der Sicherheit, dass die Zahlung nur gegen Übergabe der vereinbarten Dokumente (welche die Lieferung bestätigen) ausgeführt wird. Um das Risiko einer mangelhaften Lieferung zu minimieren, kann die Prüfung der Lieferung durch eine Warenprüfgesellschaft vereinbart werden.