Verwaltungsrats-Know-How
Funktion
In einer Aktiengesellschaft (AG) nach Schweizer Recht ist der Verwaltungsrat das oberste Exekutivorgan. Ihm obliegt die Führung der Geschäfte soweit nicht die Generalversammlung der Aktionäre zuständig ist. Der Verwaltungsrat nach Schweizer Recht ist damit dem “board of directors” im anglo-amerikanischen Raum vergleichbar. Jedes Mitglied des Verwaltungsrats ist für den Schaden, den es durch absichtliche oder fahrlässige Pflichtverletzung verursacht, haftbar.
Verhältnis VR–GL
Im Gegensatz zum Aufsichtsrat in Deutschland und Österreich ist der Verwaltungsrat (VR) in der Schweiz nicht nur Aufsichtsorgan, sondern gleichzeitig für die Oberleitung der Gesellschaft verantwortlich (in Deutschland und Österreich ist dafür der Vorstand zuständig). Eine Geschäftsleitung (GL) kann eingesetzt werden, muss aber nicht.
Verwaltungsratspräsident
Der Präsident wird vom Verwaltungsrat selbst gewählt soweit die Statuten seine Wahl nicht der Generalversammlung übertragen. Er ist “primus inter pares”. Seine Befugnisse entsprechen denjenigen jedes anderen VR-Mitgliedes. Lediglich bei Abstimmungen kommt ihm der Stichentscheid zu.