Liquidations-Know-How
Bestandsaufnahme
Nach der Erfassung der veräusserbaren Werte wird eine Eröffnungsbilanz zur Liquidation erstellt. Es folgt ein dreimaliger Schuldenaufruf im Schweizerischen Handelsblatt, der allen potentiellen Gläubigern die Möglichkeit gibt, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Verwertung, Tilgung, Verteilung
Falls möglich, steht der Verkauf, die Versteigerung oder die Auslagerung in eine Auffanggesellschaft im Vordergrund. Falls dies nicht möglich ist, erfolgt die Abwicklung laufender Geschäfte, die Beendigung von Dauerschuldverhältnissen und die Einforderung aller offenen Posten. Eine Liquidations-Schlussbilanz sowie der Schlussbericht werden nach erfolgreicher Beendigung der Verwertung erstellt. Danach erfolgt die Verteilung.
Löschung
Mit der Auszahlung der Liquidationserlöse ist die Liquidation der Gesellschaft fast abgeschlossen. Die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgt schliesslich durch das Handelsregisteramt.