Steuerlast reduzieren, neue Perspektiven und weniger Risiken mit einer Steuer­beratung für Firmen

Mit unserer Steuerberatung für Firmen bieten wir für Freischaffende, Selbständigerwerbende, Einzelfirmen, KMU-Unternehmen und Non-Profit-Organisationen einen kompletten Steuerservice an, der Sie administrativ entlastet, Risiken vermindert, Ihre Steuersituation optimiert und neue Perspektiven für Ihre Geschäftstätigkeit eröffnet. 

Steuerberatung für Firmen

Wir minimieren im Steuerbereich für Sie und Ihr Unternehmer die rechtlichen und finanziellen Risiken. Dank unserer Steuerberatung bleiben Sie vor unerfreuliche Überraschungen verschont. Im Steuerbereich können die finanziellen Folgen gravierend sein. Wir setzten alles daran, Sie davor zu schützen.

Eine fundierte Steuerplanung dient aber nicht nur der Risikovorsorge, sondern kann auch neue unternehmerische Perspektiven eröffnen. Eine ganzheitliche Steuerberatung bringt Ihnen daher mehr Vorteile als nur eine Steueroptimierung mit finanziellen Steuereinsparungen. Denn in vielen Fällen werden Fragen angesprochen, die bisher unbekannte unternehmerische Möglichkeiten aufzeigen können.

Unsere Steuerberatung richtet sich an Freischaffende, Selbständigerwerbende, Einzelunternehmer, Gesellschafter einer Kollektiv- (KG) oder Kommanditgesellschaft (KmG), KMU-Aktiengesellschaften (AG) und -Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und auch an Genossenschaften, Non-Profit-Organisation, Vereine und Stiftungen.

Ihr Bedarf

  • Klarheit über Ihre steuerliche Situation und die Ihres Unternehmens
  • Ermittlung der künftigen Steuerbelastung
  • Finanzielle Folgen von Steuerrisiken eindämmen
  • Optimierung der steuerlichen Gesamtsituation
  • Steuerbelastung reduzieren

Unser Angebot

  • Beratung bei Steuerfragen für natürliche und juristische Personen
  • Abklärung von Möglichkeiten zur Steueroptimierung bei Nachfolgeregelungen, Umwandlungen, bei Fusionen, Spaltungen, Käufen und Verkäufen von Firmen
  • Begleitung bei Immobilientransaktionen
  • Erstellen und Ausführen von Steuererklärungen, Einsprachen und Beschwerden
  • Beratung bei interkantonalen Steuerproblemen
  • Betreuung bei internationalen Steuerfragen
  • Prüfung von Steuerveranlagungen und Steuerrechnungen
  • Vertretung vor Steuerbehörden
  • Beratung und Begleitung in Nachsteuerverfahren
  • Impulse für die Geschäftstätigkeit

Kontakt

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein erstes Gespräch.

Firmensteuer-Know-How

Einzelfirmen und Personen­ge­sell­schaften

Einzel­­firmen und Personen­­ge­sell­schaften, d.h. Kollektiv- (KG) und Kommandit­­ge­sell­schaften (KmG) sind nicht als Unter­­nehmen steuer­­pflichtig, da sie keine juristischen Personen sind. Geschäfts­­gewinn und -vermögen werden als privates Ein­kommen bzw. Ver­mögen versteuert.

Kapitalgesellschaften

Aktien­gesell­schaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind Kapital­ge­sell­schaften und unter­liegen der Gewinn- und Kapital­steuer. Dies gilt grund­sätzlich auch für Genossen­schaften, Vereine und Stiftungen soweit keine Aus­nahme­regelungen bestehen.

Sonderformen

Eine Reihe von besonderen Unter­nehmens­formen werden in der Schweiz steuer­lich privilegiert, müssen im Gegenzug ihre Geschäfts­akti­vi­täten aber in einem ganz spezifischen, klar abgegrenzten Rahmen ausführen. Dazu gehören Gemischte Gesell­schaften, Be­tei­ligungs­gesell­schaften (Holding­ge­sell­schaften) und Domizil­ge­sell­schaften.