Firmensteuer-Know-How
Einzelfirmen und Personengesellschaften
Einzelfirmen und Personengesellschaften, d.h. Kollektiv- (KG) und Kommanditgesellschaften (KmG) sind nicht als Unternehmen steuerpflichtig, da sie keine juristischen Personen sind. Geschäftsgewinn und -vermögen werden als privates Einkommen bzw. Vermögen versteuert.
Kapitalgesellschaften
Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind Kapitalgesellschaften und unterliegen der Gewinn- und Kapitalsteuer. Dies gilt grundsätzlich auch für Genossenschaften, Vereine und Stiftungen soweit keine Ausnahmeregelungen bestehen.
Sonderformen
Eine Reihe von besonderen Unternehmensformen werden in der Schweiz steuerlich privilegiert, müssen im Gegenzug ihre Geschäftsaktivitäten aber in einem ganz spezifischen, klar abgegrenzten Rahmen ausführen. Dazu gehören Gemischte Gesellschaften, Beteiligungsgesellschaften (Holdinggesellschaften) und Domizilgesellschaften.