Stiftungs-Know-How
Grundlagen
Um eine Stiftung zu gründen, müssen Statuten erarbeitet werden. Mit der Eintragung in das Handelsregister erhält die Stiftung ihre eigene Rechtspersönlichkeit.
Zweck + Vermögen
Nebst dem Stiftungszwecks besteht eine Stiftung aus einem Vermögens, das z.B. aus Immobilien beweglichen Sachen, Wertpapieren und Bargeld bestehen kann.
Organe + Pflichten
Mit der Besetzung der notwendigen Organe wird eine Stiftung handlungsfähig. Obligatorisch ist zudem die Bestellung einer Verwaltung und einer Revisionsstelle. Es besteht die Pflicht zur Buchführung.