Gründung einer Stiftung zur Vermögens­erhaltung und Steuer­optimierung

Die Gründung einer Stiftung, beispielsweise einer Familien-Stiftung, ist eine wirksame Massnahme zur langfristigen Vermögenserhaltung, Familienvorsorge und Steueroptimierung sowie zur Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken. 

Stiftung gründen

Stiftungen können einem breiten Spektrum von gemein- und privatnützigen Zwecken dienen und bieten einen grossen Gestaltungsspielraum – insbesondere auch für Unternehmen im Ausland, die eine nachhaltige Nachfolgelösung anstreben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, eine Familien-Stiftung zu gründen. Oft verknüpfen solche Stiftungen das Halten von Unternehmensanteilen mit gemeinnützigen Zwecken und der Familienversorgung.

Die Gründung einer Stiftung ist eine wirksame Massnahme zur Vermögenserhaltung und zur Vereinfachung der Vermögensverwaltung. Wir unterstützen Sie dabei und beraten Sie zu allen Details – auch zu Fragen der Steueroptimierung. Nebst der Errichtung einer Stiftung können Sie uns auch mit einem Mandat betrauen, im Rahmen der Stiftung tätig zu sein.

Ihr Bedarf

  • Vermögen für einen bestimmten Zweck stiften
  • Langfristigen Vermögenserhalt sicherstellen
  • Familienvorsorge langfrist absichern
  • Steuerbelastung reduzieren
  • Flexibilität in der Vermögensverwaltung

Unser Angebot

  • Abklärung Ihres Bedarfs
  • Erarbeitung eines steueroptimierten Stiftungs-Konzepts
  • Errichtung des Stiftung
  • Auf Wunsch Übernahme eines Mandats im Rahmen der Stiftung
  • Diskretion

Kontakt

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein erstes Gespräch.

Stiftungs-Know-How

Grundlagen

Um eine Stiftung zu gründen, müssen Statuten erarbeitet werden. Mit der Eintragung in das Handelsregister erhält die Stiftung ihre eigene Rechtspersönlichkeit.

Zweck + Vermögen

Nebst dem Stiftungszwecks besteht eine Stiftung aus einem Vermögens, das z.B. aus Immobilien beweglichen Sachen, Wertpapieren und Bargeld bestehen kann.

Organe + Pflichten

Mit der Besetzung der notwendigen Organe wird eine Stiftung handlungsfähig. Obligatorisch ist zudem die Bestellung einer Verwaltung und einer Revisionsstelle. Es besteht die Pflicht zur Buchführung.